Der rechtliche Rahmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Dies gilt für alle nachfolgenden Bestellungen (insbes. E-Mail):
§1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.
§2 Gerichtsstand
Gerichtsstand (auch für Wechsel und Scheck-Klagen) ist Waldbröl/Gummersbach oder nach Wahl des Verkäufers das am Sitz des Käufers zuständige Gericht. Das zuerst angerufene Gericht ist zuständig.
§3 Vertragsinhalt
1. Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferungsterminen, Mengen, Artikeln und Qualitäten abgeschlossen. Geringfügige Änderungen der Bestätigung gegenüber der Order bleiben vorbehalten. Maßgeblich ist der Inhalt der Bestätigung. Weicht die Bestätigung im oben genannten Sinne von der Order ab, hat der Käufer das Recht, innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bestätigung zu widersprechen.
2. Andernfalls sind beide Parteien hieran gebunden.
Eine Minderauslieferung um bis zu 6% des Warenwertes bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
§4 Lieferung
1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Käufer.
2. Verpackung wird nur berechnet, soweit eine Spezialverpackung vom Käufer gewünscht wird.
3. Teilsendungen sind zulässig. Bei Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin wird bis zu diesem Valuta gewährt.
4. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
5. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
§5 Unterbrechung der Lieferung
1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche angedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, daß die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können.
2. Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muß dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechtes durch Einschreiben oder Fernschreiben angekündigt werden.
3. Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, daß rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde, dann kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.
4. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
§6 Nachlieferungsfrist
1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens von 12 Werktagen, in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach Nr 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist dem Verkäufer erklärt, daß er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferungsverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
2. Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, so muß er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben oder Fernschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falles des Nr 1 Satz 2 anstelle des dort angeführten Rücktritts nur, wenn diese Fristsetzung des Käufers dem Verkäufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.
3. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
§7 Mängelrüge
1. Beanstandungen sind spätestens innerhalb 12 Werktagen nach Empfang der Ware, bei versteckten Mängeln ab Kenntnis vom Mangel, an den Verkäufer abzusenden.
2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 10 Tagen nach Rückempfang der Ware.
4. Nach Ablauf der unter Nr 3 genannten Frist gilt die Erteilung einer Gutschrift über den Kaufpreis der berechtigt retournierten Ware unter Ausschluß sonstiger Rechte (außer bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit) als vereinbart, wenn der Käufer dem Verkäufer nicht gleichzeitig mit der Beanstandung anderslautende Nachricht gegeben hat.. Retourenbearbeitungskosten werden nicht erstattet.
5. Soweit Schadensersatz geschuldet ist, ist dieser außer bei Körperschäden oder zumindest grob fahrlässiger Verursachung der Höhe nach begrenzt auf 20 % des Kaufpreises.
6. Die Ansprüche des Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache verjähren außer im Falle der Arglist oder des Vorsatzes des Verkäufers in einer Frist von 12 Monaten ab Lieferung.
§8 Zahlung
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Rechnungen sind zahlbar:
- innerhalb 10 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung mit 4 % Eilskonto;
- ab 11.-30. Tag vom Tage der Ausstellung der Rechnung an mit 2,25 % Skonto;
- ab 31.-60. Tag vom Tage der Ausstellung der Rechnung an netto.
3. Werden anstelle von barem Geld, Scheck oder Überweisungen vom Verkäufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 61. Tage ab Rechnungsdatum ein Zuschlag von 1 % der Wechselsumme berechnet.
4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
5. Maßgebend für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.
§9 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB berechnet.
2. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
§10 Zahlungsweise
1. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck-, Bank-, Giro- oder Postscheck- Überweisung.
2. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; dies gilt nicht im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.
3. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten werden nicht angenommen.
§11 Eigenstumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muß der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. Wird die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes vom Verkäufer zurückgenommen, wird diese zu 50 % des Lieferpreises gutgeschrieben, soweit die Auslieferung innerhalb der letzten 4 Monate vor der Rücknahme erfolgte. Ältere Ware wird zu 30 % des Listenpreises zurückgenommen.
Für unsere Kunden im Ausland gelten folgende Ergänzungen / Änderungen
1. Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluß des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
2. Die Lieferung erfolgt CIF frei Haus. Erfüllungsort im übrigen bleibt der Sitz des Verkäufers.
3. Die dem Verkäufer durch außergerichtliche oder gerichtliche Mahnverfahren oder sonstige berechtigte Rechtsverfolgung entstehenden Kosten im Verzug des Käufers sind vom Käufer zu erstatten.
4. Diese Bedingungen sind auf Anforderung in den Sprachen deutsch, englisch und französisch erhältlich.